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blau-gelber Heizkostenzuschuss

blau-gelber Heizkostenzuschuss

Das Land Niederösterreich stellt zusätzlich als NÖ Sonderförderung 150 Euro zum Heizkostenzuschuss.

Das Land Niederösterreich hilft mit dem blau-gelben Heizukostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern. Und zusätzlich, aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich, nochmals 150 Euro als Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss.

Für die Heizperiode 2022/2023 sollen somit gesamt € 300,- als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.

Der schnellste Weg zum Zuschuss ist ein Antrag am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.
Eine Beantragung ist vom 1.Oktober 2022 bis 31.März 2023 möglich

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Quellenangabe und detailierte Infos findet ihr auf der Webseite des Landes Niederösterreich: Heizkostenzuschuss 2022/2023

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