Neuigkeiten

Energiekostenausgleich

Energiekostenausgleich

Die Österreichische Bundesregierung wird bis Ende Mai an jeden Haushalt den Energiegutschein im Wert von € 150,- versenden. Wie dieser eingelöst werden kann, zeigen wir euch in diesem Beitrag.

Nachdem du deinen Energiegutschein in der Höhe von € 150,- erhalten hast hast du zwei Möglichkeiten diesen einzulösen:
• Gutschein elektronisch einlösen
• Gutschein postalisch einlösen

elektronisch einlösen:
Auf dem Energiegutschein befindet sich ein QR-Code. Diesen einfach einscannen und man kommt auf die Seite energiekostenausgleich.gv.at. Oder aber du öffnest die gleichnamige Webseite https://www.energiekostenausgleich.gv.at/. Hier gibst du deine Gutscheinnummer und die Prüfzahl ein. Damit wirst du dann Schritt für Schritt weitergeleitet.

postalisch einlösen:
Mit dem beiliegenden Rückantwortkuvert sende den Energiegutschein, nachdem du ihn ordnungsgemäss ausgefüllt und überprüft hast, postalisch zurück.

Voraussetzungen:
Es gibt einige Voraussetzungen für das Einlösen des Gutscheines - informiere dich zusätzlich auf der Infoübersicht der Webseite.
• an zumindest einem der Tage zwischen 15.03.2022 und 30.06.2022 muss ein Hauptwohnsitz angemeldet sein
• du bist zahlender Kunde/zahlende Kundin bei einem Stromlieferant
• eine bestimmte Höchtgrenze der Einkünfte darf nicht überschritten werden

Einkunftsgrenze:
• „Einpersonenhaushalt“ ... du lebst am Hauptwohnsitz alleine oder mit einer oder mehreren Personen, die an dieser Adresse keinen Hauptwohnsitz gemeldet haben » hier liegt die Grenze bei brutto € 55.000,- pro Jahr. Diese Grenze bezieht sich auf die Einkünfte der Person mit dem Hauptwohnsitz.
• „Mehrpersonenhaushalt“ ... du lebst am Hauptwohnsitz mit einer oder mehreren Personen, die ebenfalls an dieser Adresse ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben » hier liegt die Grenze bei brutto € 110.000 pro Jahr Gesamteinkommen

Diese Angaben sind ohne Gewähr und beziehen sich auf den Stand per 01.05.2022.
Für weitere und genauere Auskünfte informiere dich bitte auf der Webseite von oesterreich.gv.at.

Bild: pixabay

Zurück

Teile diese Neuigkeit: