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Ab 19.Mai öffnet unsere Gastronomie

Ab 19.Mai öffnet unsere Gastronomie

Die heimische Gastronomie und Hotellerie ist nunmehr seit gut einem halben Jahr geschlossen. Doch nun endlich, mit dem 19.Mai rückt der langersehnte (Wieder)Eröffnungstermin in greifbare Nähe. Und mit dem Eröffnungstermin fallen die derzeitigen Quarantänebestimmungen.
Doch Grundvoraussetzung für den Zutritt in die Gastro wird ein Nachweis sein - ein Nachweis ob man geimpft, gestestet oder genesen ist.

In der Gastronomie gilt:
○ Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
○ Registrierungspflicht der Gäste
○ FFP2-Masken-Pflicht ausser am Konsumationsplatz
○ Sperrstunde ist um 22:00 Uhr
○ Indoor: max. 4 Personen pro Tisch plus Kinder
○ Outdoor: max. 10 Personen pro Tisch
○ 2 Meter Abstand zwischen Personengruppen

In der Hotellerie/Beherbergung gilt:
○ FFP2-Masken-Pflicht in den allgemeinen Bereichen
○ 2 Meter Abstand
○ Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
○ Ist der Aufenthalt länger als der Test gültig ist, so ist alle 2 Tage ein Selbstest unter Aufsicht vor Ort durchzuführen
○ Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die normalen Gastronomie-Regeln (inkl. Sperrstunde um 22:00 Uhr)
○ Das Betreten des Wellness- und Fitnessbereiches wird wieder ermöglicht, es gilt die Regelung 20m² pro Gast

Quelle: WKO - Stand 26.04.2021

Wir freuen uns natürlich, dass auch die Horner Gastronomie wieder öffnen darf - insbesondere unsere HORN iST VORN Partner:

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