Neuigkeiten
Heizkostenzuschuss
Die Stadtgemeinde Horn wird, wie auch in den vergangenen Jahren, einen Heizkostenzuschuss gewähren.
Voraussetzungen:
Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen können davon provitieren
Die monatlichen Bruttoeinkünfte dürfen den jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz gemäß §293 ASVG nicht überschreiten
Der Zuschuss beträgt € 60,-
Die Antragstellung erfolgt im Stadtamt Horn, Erdgeschoss - Bürgerservicestelle bis 31.März 2020
Weitere Infos direkt bei der Bürgerservicestelle oder unter 02982/2656
Jene Personen, die bereits um den NÖ Heizkostenzuschuss angesucht haben, sind ohne zusätzliche Meldung auch für die Überprüfung zur Zuerkennung des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Horn vorgemerkt. Eine nochmalige Antragsstellung ist nicht erforderlich
Die Landesförderung beträgt heuer € 135,-
Quelle: Gemeindenachrichten Horn 1/2020