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Heizkostenzuschuss

Wie auch bereits in den vergangenen Jahren, wird die Stadtgemeinde Horn gemeinsam mit dem Land NÖ den Heizkostenzuschuss gewähren.

Voraussetzungen:
Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz gemäss § 293 ASVG nicht überschreitet.

Die Höhe des einmaligen Zuschusses beläuft sich auf EUR 60,- seitens Gemeinde.
Die Antragstellung erfolgt im Stadtamt Horn, Erdgeschoss - Bürgerservicestelle bis 30.März 2022
Weitere Infos direkt bei der Bürgerservicestelle oder unter 02982/2656.

Die Landesförderung beträgt heuer EUR 150,-
Der Heizkostenzuschuss soll bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung selbst erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Weitere Information bitte in der Bürgerservicestelle einholen.
Quelle: Gemeindenachrichten Horn 1/2022

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